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Warum sind Artikel 11 und 13 so schlecht?

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Bei Artikel 11 geht es vor allem um sogenannte „Snippets“, also Linkvorschauen. Solche, die man beispielsweise sieht, wenn man auf Google nach Nachrichten sucht. Aktuell zahlen Plattformen wie Google oder Facebook den Verlagen dafür kein Geld – obwohl sie davon profitieren.

 

So sehen Snippets aktuell bei Google News aus.

 

Artikel 11 will, vereinfacht gesagt, eine sogenannte Linksteuer einführen. Konzerne wie Google sollen den Verlagen dann Geld für eben diese Vorschauen zahlen. Was in der Theorie gut klingt, bringt in der Realität jedoch erhebliche Probleme mit sich.

Darum kritisieren wir Artikel 11:

  • Plattformen wie Google News könnten europaweit verschwinden
  • In sozialen Medien könnten vor allem Newsanbieter angezeigt werden, die keine Lizenzgebühren verlangen (müssen), etwa Verschwörungs- oder Fake-News-Seiten.
  • Das Leistungsschutzrecht hat in Deutschland nicht funktioniert – die Verlage haben Google die Lizenzen nach wie vor Gratis gegeben, um weiterhin angezeigt zu werden.
  • Die Einnahmen der Linksteuer würden Berechnungen zu Folge zu ca. 2/3 an den Axel Springer Verlag gehen, insofern sie ausgezahlt werden würde. Kleine Verlage profitieren kaum.

Bei Artikel 13 geht es darum, dass in Zukunft die Verantwortung für die Einhaltung des Urheberrechts auf Anbieter von Online-Inhaltsweitergabediensten fällt. Dies sind beispielsweise Youtube oder Facebook . Nicht-kommerzielle Dienste wie Wikipedia oder sehr kleine Plattformen sind nicht betroffen.

Aktuell ist das Urheberrecht im Internet, vereinfacht dargestellt, so geregelt:

Wenn jemand Material auf eine Plattform wie YouTube oder Instagram hochlädt, für die er*sie nicht das Urheberrecht hat (etwa einen Disney-Film), ist er*sie auch dafür haftbar. YouTube als Plattform ist es nicht. Artikel 13 kehrt das um und macht YouTube haftbar. YouTube kann also für Urheberrechtsverletzungen verklagt werden. Und das kann für den Konzern teuer werden.

Das heißt, dass Plattformen wie YouTube bei allen Inhalten kontrollieren müssen, ob Urheberrecht verletzt wird. Bei den riesigen Datenmengen, die auf eine Plattform wie YouTube hochgeladen wird, ist das nahezu unmöglich. Es sei denn, man nutzt eine Software, die jedes hochgeladene Material auf Urheberrechtsverletzungen prüft – sogenannte Uploadfilter.

Diese Uploadfilter stehen nicht wörtlich in Artikel 13. Es gibt aber aktuell keine Möglichkeit, hochgeladenes Material anders zu prüfen. Uploadfilter wären so gesetzt. Memes sind theoretisch ausdrücklich ausgenommen. Allerdings weiß niemand, wie die Filtertechnik Parodien erkennen soll. Sie erkennt urheberrechtlich relevantes Material, kann aber den Zusammenhang nicht einordnen. 

Leider haben einige YouTuber die Diskussion um Artikel für Klicks missbraucht

 

Die Sorge, dass YouTube durch die geplante Reform am Ende wäre, ist vermutlich übertrieben. Dennoch könnte allein die Angst vor Klagen zu einer Veränderung des Contents auf den Plattformen führen. Wie genau, ist unklar.

Darum kritisieren wir Artikel 13 :

  • Uploadfilter können überreagieren und auch Inhalte löschen, die nicht urheberrechtlich geschützt sind.
  • Beschwerdemaßnahmen brauchen zudem immer Zeit, um zu funktionieren. So können unliebsame Inhalte zumindest eine Zeit lang von den Plattformen verschwinden. Viele Inhalte sind dann nicht mehr relevant.
  • Da Uploadfilter technisch sehr aufwendig und sehr teuer sind, werden kleine Plattformen die Anforderungen nicht erfüllen können und somit evtl. verschwinden, da selbst Startups nach drei Jahren Aktivität Uploadfilter verwenden müssten.
  • Die faktische Entscheidung, welche Inhalte urheberrechtlich in Ordnung sind, würde (zunächst) einzig und allein bei den Plattformen liegen. Somit würde man quasi die Rechtsdurchsetzung outsourcen. In einem Rechtsstaat sind Polizei und Justiz für die Durchsetzung des Rechts zuständig. Die Auslagerung solcher Kompetenzen auf private Unternehmen schafft einen gefährlichen Präzedenzfall.
  • Wenn Uploadfilter einmal installiert sind, können sie zur Zensur missbraucht werden. So könnten Google als Konzern oder Viktor Orban als Politiker unliebsame oder kritische Beiträge verhindern.
  • Filtertechnik funktioniert nur, wenn sie eine auf eine umfassende Datenbank aller geschützten Inhalte zugreifen darf. Damit wären amerikanische Digitalunternehmen im Besitz aller urheberrechtlichen geschützten Inhalte europäischer Kultur. Wir fordern, dass eine solche Datenbank durch die Verwertungsgesellschaften der Urheber*innen selbst verwaltet werden müssen.

Die genannten Kritikpunkte sind ein klarer Angriff auf das freie Internet. Wir fordern daher alle Europaabgeordneten auf, gegen die Urheberrechtsreform zu stimmen. Was du konkret gegen Artikel 11 und 13 tun kannst, haben wir hier aufgeschrieben.